Schenken und Steuern sparen

Ein Sprichwort sagt, eine warme Hand schenkt am besten.

Bei einer Weitergabe von Vermögen zu Lebzeiten können beide Parteien von (noch) großzügigen Freibeträgen profitieren, denn es gelten die selben Freibeträge wie einer Erbschaft. Das schöne daran, diese Freibeträge können alle 10 Jahre genutzt werden. Bei Kindern liegt der Freibetrag im Moment bei € 400.000 und selbst bei Enkeln liegt der Freibetrag noch bei € 200.000. Gerade wegen der massiven Verschuludung der öffentlichen Haushalte ist davon auszugehen, dass diese Freibeträge evtl. nicht mehr lange Bestand haben werden und selbst eine Wiedereinführung einer Vermögenssteuer kann nicht ausgeschlossen werden.

Eine rechtzeitige Übertragung von Vermögenswerten kann deshalb vor hohen Steuerbelastungen schützen. Bei einer Übertragung von Investmentbeständen zieht das Finanzamt den Kurswert zum Zeitpunkt der Schenkung heran.

Animated Social Media Icons by Acurax Responsive Web Designing Company