Schenken und Steuern sparen

Ein Sprichwort sagt, eine warme Hand schenkt am besten. Bei einer Weitergabe von Vermögen zu Lebzeiten können beide Parteien von (noch) großzügigen Freibeträgen profitieren, denn es gelten die selben Freibeträge wie einer Erbschaft. Das schöne daran, diese Freibeträge können alle 10 Jahre genutzt werden. Bei Kindern liegt der Freibetrag im Moment bei € 400.000 und …

Schenken und Steuern sparen Weiterlesen »